Statuten
I. Name, Domizil, Zweck
Artikel 1: Name, Domizil
Unter dem Namen SWISS HISTORIC KARTING (SHK) besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB.
(www.swisshistokart.ch)
Domizil des Vereins ist am Wohnsitz des jeweiligen Präsidenten.
Artikel 2: Zweck
Der SHK bezweckt die Förderung und Pflege des historischen Kartsports. Ziel ist die Erhaltung und Präsentation historischer Karts. Der Verein unterstützt die Mitglieder bei der Teilnahme an Wettbewerben und Demonstrationsveranstaltungen im In- oder Ausland. Er wahrt die Interessen der Mitglieder in Bezug auf die Ausrüstung der Karts, die Vorbereitungsarbeiten, sowie für Test- und Trainingsfahrten. Der SHK unterstützt die
ASS *) in Belangen des historischen Kartsports.
*) Der Verband «Auto Sport Schweiz (ASS)» ist verantwortlich für den schweizerischen Automobil- und Kart-Rennsport. 2004 wurde er von der «Fédération Internationale de l’Automobile» (FIA) zum Träger der nationalen Sporthoheit für die Schweiz ernannt. In dieser Funktion setzt sich der Verband «Auto Sport Schweiz» für die nationale Umsetzung des Internationalen Sportgesetzes ein. Dank einheitlichen Bestimmungen u.a. über Lizenzen, Rennstrecken und Technik sind ein fairer Wettbewerb und die Zukunft des Sports gesichert.
II. Organisation des Vereins
Artikel 3: Organe
Die Organe sind:
1. Generalversammlung (GV)
2. Vorstand
3. Rechnungsrevisoren
Artikel 4: Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung tritt als oberstes Organ mindestens einmal im Jahr zusammen.
Die Mitglieder müssen dazu mindestens 30 Tage vorher mit Angabe der zu behandelnden Traktanden schriftlich eingeladen werden.
Der Vorstand oder mindesten ⅕ der Aktivmitglieder kann eine ausserordentliche Generalversammlung verlangen.
Für gültige Beschlüsse ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Ausnahmen:
– Revision der Statuten (Art. 17)
– Auflösung des Vereins (Art. 18)
Die Traktanden der ordentlichen Generalversammlung sind:
1. Protokoll der letzten Generalversammlung
2. Vorlage und Genehmigung folgender Berichte:
a) Jahresbericht des Präsidenten
b) Jahresrechnung des Kassiers
c) Budget für das folgende Geschäftsjahr
d) Bericht der Rechnungsrevisoren
3. Festsetzung
a) der Mitgliederbeiträge
4. Wahlen
a) Vorstand
b) Rechnungsrevisoren (alle 2 Jahre)
5. Mutationen
a) Eintritte (Aufnahmen)
b) Austritte
c) Ausschlüsse
6. Ernennungen / Ehrungen
7. Statutenrevisionen
8. Auflösung des Vereins
Anträge, welche die GV behandeln soll, sind dem Präsidenten bis spätestens 10 Tage vorher per E-Mail mitzuteilen.
Artikel 5: Vorstand
Wahl
Der Vorstand wird jährlich durch einfaches Stimmenmehr an der GV gewählt. Die Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus 3 – 7 Personen (männlich od. weiblich). Zur Bewältigung der Vereinsaufgaben bestehen folgende Ressorts:
– Präsidium
– Vizepräsidium
– Aktuariat
– Finanzen
– Sport und Technik
weitere
Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Bei einem Stimmengleichstand hat der Präsident den Stichentscheid.
Unterschriftenregelung
Der Verein wird rechtsverbindlich vertreten durch die Kollektivunterschrift zu zweien vom Präsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Allgemeines
Der Vorstand versammelt sich so oft der Präsident oder ein Vorstandsmitglied dies für nötig erachten.
Die Vorstandsmitglieder sind zur gegenseitigen Stellvertretung verpflichtet.
Der Vorstand ist berechtigt, während der Amtsperiode eintretende Vakanzen interimistisch zu besetzen.
Die Mitglieder des Vorstandes sind während ihrer Amtsdauer von der Beitragspflicht befreit.
Artikel 6: Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Der Präsident vertritt den Verein nach aussen. Er leitet sämtliche Versammlungen und sorgt für gewissenhafte Handhabung und Anwendung der Statuten- und Vereinsbeschlüsse.
Der Vizepräsident hat bei Verhinderung des Präsidenten dessen Funktionen zu übernehmen.
Der Aktuar ist verantwortlich, dass ein Protokoll über die jeweiligen Versammlungen und Beschlüsse erstellt wird und erledigt die Vereinskorrespondenz. Er führt ein aktuelles Mitgliederverzeichnis.
Der Kassier besorgt das Finanzwesen des Vereins und führt darüber ordnungsgemäss Buch. Er ist verpflichtet, der GV eine Jahresrechnung vorzulegen.
Der Chef Sport und Technik schlägt dem Vorstand Lösungsmöglichkeiten vor, wie die Vereinsziele umgesetzt werden können. Zudem unterstützt er den ASS in Belangen des historischen Kartsports.
Die Beisitzer unterstützen die einzelnen Vorstandsmitglieder in ihren Funktionen. Sie werden für besondere Aufgaben eingesetzt.
Artikel 7: Rechnungsprüfstelle
Sie besteht aus zwei Rechnungsrevisoren.
Die Amtsdauer eines Revisors beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich
Die Rechnungsrevisoren sind verpflichtet, der ordentlichen GV einen schriftlichen Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung und des Vermögens zu erstatten. Die Revisoren werden an der GV gewählt.
III. Mitgliedschaft
Artikel 8: Zugehörigkeit
Der Verein setzt sich aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern, sowie juristischen Personen zusammen.
Aktivmitglied mit Stimmrecht
– Jeder Lizenznehmer
– Jede Person, welche sich verpflichtet, den Aktivmitgliederbeitrag zu bezahlen.
Passivmitglied mit Stimmrecht
– Natürliche und juristische Personen, welche sich verpflichten, den jeweils festgelegten Beitrag zu bezahlen.
Ehrenmitglied
– Jede Person, welche sich um den Verein oder den Kartsport im Allgemeinen besonders verdient gemacht hat.
– Die Ernennung geschieht auf Antrag des Vorstandes durch die GV.
– Das Ehrenmitglied ist von der Beitragspflicht befreit und ist stimmberechtigt.
Artikel 9: Eintritt
Der Eintritt in den Verein erfolgt über eine schriftliche Bewerbung.
Artikel 10: Austritt
Eine Austrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich einzureichen.
Artikel 11: Ausschluss
Mitglieder, die den Jahresbeitrag nach zweimaliger Aufforderung nicht bezahlen, werden ausgeschlossen.
Aktivmitglieder können auf Antrag des Vorstandes durch die GV ausgeschlossen werden.
Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Artikel 12: Vereinsinteressen
Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, die Statuten zu respektieren sowie den Beschlüssen und Anordnungen des Vorstandes nachzukommen.
Die Interessen und die Ehre des Vereins sind zu unterstützen und zu wahren.
Artikel 13: Veranstaltungen
Die Aktivmitglieder verpflichten sich, die Veranstaltungen des Vereins tatkräftig zu unterstützen.
IV. Finanzen
Artikel 14: Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
– Mitgliederbeiträgen; jährlich durch die GV neu festzulegen
– Erträgen aus Veranstaltungen
– Spenden und Zuwendungen aller Art
– Sponsorenbeiträgen
Artikel 15: Vermögen
Das Vereinsvermögen wird zu den üblichen Bankkonditionen angelegt.
Artikel 16: Haftung für Verbindlichkeiten
Der Verein haftet mit dem Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
Artikel 17: Statutenänderungen
Diese können nur an der GV beschlossen werden. Es ist eine ⅔-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Artikel 18: Auflösung des Vereins
Der Verein wird durch Beschluss der GV aufgelöst. Es ist eine ⅔-Mehrheit erforderlich.
Das Vereinsvermögen ist
– einer allfällig entstehenden Nachfolgeorganisation des Vereins SWISS HISTORIC KARTING (SHK),
– ansonsten einer offiziell anerkannten, entsprechenden Interessengemeinschaft
zweckgebunden zur Förderung des historischen oder aktuellen Kartsports zu übergeben.
Artikel 19: Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 28.07.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten. Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 24.02.2024 geändert.
SWISS HISTORIC KARTING
www.swisshistokart.ch
Präsident:
sig. Hanspeter Weidlich
Vizepräsident:
sig. Beat Raemy
Strengelbach, 28. Juli 2021 / Rev. 24. Februar 2024